Mythos Makler: was kann er, was darf er? Teil 2
Vorurteile gegenüber Maklern gibt es einige. Aber treffen sie tatsächlich zu? In der Regel geht es darum, was ein Makler tun darf und was er tun kann. Lesen Sie hier, was an den Maklermythen wirklich dran ist.
Mythos 4: Makler sind oft keine zertifizierten Sachverständige für die Wertermittlung, weshalb häufig ein kostenpflichtiges Wertgutachten für den Immobilienverkauf vonnöten ist.
Dieser Mythos ist nur teilweise richtig.
Bei einem gewöhnlichen Immobilienverkauf ist kein Wertgutachten eines Sachverständigen nötig. Wichtiger ist bei der Preisfindung dagegen, eine fundierte Kenntnis des lokalen Immobilienmarktes. Diese haben lokale Qualitätsmakler. Sie berücksichtigen aktuelle Konkurrenzangebote, die von der Nachfragesituation und von Vergleichstransaktionen beeinflusst werden. Flankiert wird die Wertermittlung des Maklers von einem Gutachten, dass die finanzierende Bank durchführt.
Das Gutachten eines Sachverständigen ist dagegen notwendig, wenn ein Streit um eine Immobilie vor Gericht landet und es nicht um die Vorbereitung des Immobilienverkaufs geht. Wertgutachten, die vor Gericht Bestand haben müssen, unterliegen strengeren Normen und beziehen aktuelle praxisrelevante Umstände an den Immobilienmärkten nicht mit ein.
Mythos 5: Maklerverträge können riskant sein. Es gibt unterschiedliche Modelle: einfacher Maklerauftrag, Alleinauftrag und qualifizierter Alleinauftrag. Wenn es unklare Kündigungs- oder Laufzeitregeln gibt oder sich der Vertrag ungewollt automatisch verlängert, drohen Schadensersatzpflichten für den Auftraggeber (Verkäufer oder Käufer).
Dieser Mythos ist nur teilweise richtig.
Schadensersatzpflichten drohen Käufern und Verkäufern grundsätzlich nur beim qualifizierten Alleinauftrag. Dieses Vertragsmodell wird jedoch nur selten genutzt. Im Übrigen gehen Unklarheiten im Vertrag stets zu Lasten des Maklers. Lokale Qualitätsmakler arbeiten mit Vertragsvorlagen, die den Anforderungen des Verbraucherschutzes gerecht werden und die aktuell geltenden Gesetze erfüllen. Darüber hinaus darf aber auch jeder Vertragspartner Einzelheiten individuell verhandeln.
Mythos 6: Makler übernehmen meist nicht die sichere Übergabe der Immobilie, beispielsweise bei Versicherungs- oder Abrechnungsfragen während des Eigentumsübergangs. Schließlich sind sie dazu auch nicht verpflichtet.
Dieser Mythos ist nur teilweise richtig.
Makler sind zwar nicht verpflichtet, die Übergabe zu begleiten. Allerdings bieten lokale Qualitätsmakler dies in ihrem Dienstleistungspaket an. Versicherungs- und Abrechnungsfragen dürfen Makler jedoch nicht klären. Diese müssen zwischen den Vertragsparteien direkt geregelt werden.
Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie? Oder wünschen Sie eine Beratung? Kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gern.
Notes
Par souci de clarté, ce texte utilise le masculin générique. Les identités féminines et autres identités de genre sont explicitement mentionnées lorsqu'elles sont pertinentes.
Avertissement légal : Cet article ne constitue pas un avis fiscal ou juridique. Veuillez consulter un avocat et/ou un conseiller fiscal pour obtenir des conseils adaptés à votre situation personnelle.
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