Erbengemeinschaft: Was Sie beim Immobilienerbe wissen müssen
Hinterlässt ein Verstorbener mehrere Erben, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Nicht selten kommt es unter den Erben zu Streitigkeiten, wenn es um die gerechte Teilung des gemeinsamen Erbes geht. Diese Differenzen führen allerdings häufig zu finanziellen Einbußen, zum Beispiel wenn es zu einer Zwangsversteigerung kommt, die besser vermieden werden sollte. Lesen Sie hier, worauf Sie bei der Erbengemeinschaft achten sollten.
Wer Erbe ist, wird entweder durch die gesetzliche Erbfolge oder ein Testament geregelt. In der Regel ermittelt das Nachlassgericht die Erbfolge. Regelt der Erblasser frühzeitig sein Erbe, können Streitpunkte unter den Erben verringert werden. Der Erblasser kann festlegen, wer welche Rechte und Vermögenspositionen übernimmt und was gegebenenfalls dafür zu tun ist. Dies dokumentiert er im Testament. Hierbei wird zwischen drei juristischen Kategorien unterschieden: der Erbeinsetzung, dem Vermächtnis und der Auflage. Darüber hinaus können Erblasser durch einen Testamentsvollstrecker sicherstellen, dass ihre letzten Verfügungen auch befolgt werden.
Der Erbschein
Um ihr Erbe antreten zu können, benötigen Erben häufig einen Erbschein. Diesen stellt das Nachlassgericht aus. Er bescheinigt einer Person Erbe zu sein und gibt an, welcher Anteil dem Erben zusteht. Für eine Erbengemeinschaft können zwei Arten von Erbscheinen ausgestellt werden. Im gemeinschaftlichen Erbschein sind die Namen aller Erben und ihre jeweiligen Erbanteile in Quoten notiert. Diesen Erbschein müssen alle Erben gemeinsam beantragen. Alternativ kann jeder Erbe einen Teilerbschein beantragen, der sich allein auf seine individuelle Erbenstellung bezieht.
Ein Erbschein macht niemanden zum Erben
Achtung! Stellt sich nach Erteilung des Erbscheins heraus, dass dieser inhaltlich falsch ist, zieht das Nachlassgericht ihn wieder ein. Allerdings sind Personen, die auf die Richtigkeit des Erbscheins vertraut haben, geschützt. Für die Rechtsgeschäfte mit ihnen gilt der Inhalt des Erbscheins trotzdem als richtig. Sie können daher vom vermeintlichen Erben wirksam Eigentum vom Nachlass erwerben. Es ist jedoch ratsam, sich in solchen Fällen von einem Rechtsexperten beraten zu lassen.
Erbe ausschlagen
Bei unsicheren Erbverhältnissen, wenn beispielsweise zu befürchten ist, dass der Erblasser Schulden hinterlässt, kann das Erbe ausgeschlagen werden. Das gilt auch für einen Erben in einer Erbengemeinschaft. Wenn dieser Erbe pflichtsteilberechtigt ist, erhält er dennoch den Anspruch auf seinen Pflichtteil. Hierbei handelt es sich um einen Zahlungsanspruch gegenüber dem Nachlass, dessen Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht. Wer das Erbe ausschlagen möchte, muss dies innerhalb von sechs Wochen, nachdem er von seiner Erbschaft Kenntnis erlangt hat, dem Nachlassgericht schriftlich mitteilen.
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Notes
Par souci de clarté, ce texte utilise le masculin générique. Les identités féminines et autres identités de genre sont explicitement mentionnées lorsqu'elles sont pertinentes.
Avertissement légal : Cet article ne constitue pas un avis fiscal ou juridique. Veuillez consulter un avocat et/ou un conseiller fiscal pour obtenir des conseils adaptés à votre situation personnelle.
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