Bonitätsprüfung – damit der Immobilienverkauf nicht platzt

Ihr Kaufinteressent ist sympathisch, Sie gehen mit ihm zum Notar und unterschreiben den Kaufvertrag. Doch dann kommt die böse Überraschung: Der Immobilienverkauf muss rückabgewickelt werden und die Vermarktung von vorne beginnen. Warum? Die Finanzierung Ihres Käufers ist geplatzt. Mit einer Bonitätsprüfung kann das vermieden werden.

Die Rückabwicklung des Immobilienverkaufs und mit der Vermarktung wieder von vorne zu beginnen, ist nicht nur lästig, es kann für Sie sogar finanzielle Nachteile haben. Sehen beispielsweise Immobiliensuchende eine Immobilie erneut in den Online-Portalen, macht sie das skeptisch. Sie fragen sich, ob mit der Immobilie etwas nicht stimmt. Oft kann eine Immobilie dann nur noch unter Wert verkauft werden, um überhaupt einen Käufer zu finden. Deshalb prüfen Qualitätsmakler die Bonität von Interessenten.

Wie hoch ist das Risiko?

Bevor Sie den Kaufvertrag mit dem Käufer unterzeichnen, sollten Sie wissen, ob er sich Ihre Immobilie und die Kaufnebenkosten überhaupt leisten kann. Die Nebenkosten gelten als gesamtschuldnerische Kosten. Zahlt sie der Käufer nicht, kann das Finanzamt sie von Ihnen als Verkäufer fordern. Sie können die Nebenkosten dann wieder vom Käufer fordern.

Auskunftei

Um die Bonität eines Kaufinteressenten zu prüfen, können Sie sich an eine Auskunftei wie beispielsweise der Schufa wenden. In der Regel erteilen diese aber nur Auskünfte an ihre Mitglieder. Da die Beiträge hierfür oft hoch sind, lohnt sich das bei einem einmaligen Immobilienverkauf kaum. Zudem wird gemäß § 29 Abs. 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ein „berechtigtes Interesse“ gefordert. Um das nachzuweisen, ist Formulierungsgeschick gefragt.

Selbstauskunft

Sie können natürlich auch eine Selbstauskunft des Interessenten verlangen. Dieser kann sie bei einer Auskunftei einholen. Achten Sie darauf, dass sie aktuell ist, die persönlichen Daten des Interessenten, Score-Werte, mit denen Sie das Risiko einschätzen können, sowie positive und negative Zahlungserfahrungen enthält.

Finanzierungszusage des kreditgebenden Instituts

Eine Alternative dazu ist eine Finanzierungszusage der Bank des Interessenten. Hierbei sollten Sie unbedingt auf Folgendes achten: Der Kredit sollte ausdrücklich zur Finanzierung der Immobilie bestimmt sein. Darüber hinaus sollte die Auszahlung nicht an zusätzliche Bedingungen geknüpft sein, die eine termingerechte Zahlung verhindern können.

Qualitätsmakler wissen, wie sie die Zahlungsfähigkeit eines Interessenten prüfen. Sie finden für Sie den passen Käufer und helfen Ihnen, die Rückabwicklung des Immobilienverkaufs zu vermeiden. Lassen Sie sich von einem Immobilienprofi beraten.

Möchten Sie sichergehen, dass Ihr Kaufinteressent zahlungsfähig ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Notes

For the sake of readability, this text uses the generic masculine form. Female and other gender identities are explicitly included where relevant to the statement.

 

Legal notice: This article does not constitute tax or legal advice for any specific case. Please consult a lawyer and/or tax advisor to clarify the facts of your individual situation.

 

Foto: © Olivier26/Depositphotos.com

About the author

Harry Mohr

Real estate agent (Chamber of Industry and Commerce)

Harry Mohr, author of this article

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Harry Mohr is a real estate agent and owner of Immobilien Kontor Saarlouis. As a DEKRA-certified real estate appraiser, he supports his colleagues and clients in all areas of real estate marketing.